Häufige Fragen – und die Antworten darauf
Kann ich die Hebamme/Pflegefachfrau aussuchen?
Nein, bei einer Vermittlung durch Familystart Zürich haben Sie keine Wahlmöglichkeiten. Wir teilen Ihnen eine Hebamme oder Pflegefachfrau zu.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Hebamme?
Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit der Hebamme oder Pflegefachfrau und deren Nähe zu Ihrem Wohnort bzw. Aufenthaltsort während des Wochenbetts.
Ist eine Betreuung in anderen Sprachen als Deutsch möglich?
Bitte geben Sie im Eingabefeld „Sprachen“ neben Ihrer Muttersprache ALLE weiteren Sprachen an, in denen Sie sich verständigen können. Wir versuchen sprachliche Präferenzen zu berücksichtigen, können dies allerdings nicht garantieren. Sonst empfehlen wir Ihnen eine Vertrauensperson zu bitten, Ihnen bei der Übersetzung zu helfen.
Ist eine Hebammensuche/Suche nach einer Pflegefachfrau über Familystart Zürich kostenpflichtig?
Falls Sie in einem unserer Partnerspitäler (Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli, Spital Zollikerberg, Kantonsspital Winterthur, Spital Bülach, Spital Limmattal) gebären oder in der Stadt Zürich wohnen, ist die Vermittlung kostenfrei. Andernfalls verrechnen wir eine Vermittlungsgebühr von CHF 50.00.
Sind die Leistungen der Hebammen/Pflegefachfrauen kostenpflichtig?
Die Leistungen der Hebammen bzw. Pflegefachfrauen werden ohne Belastung von Franchise von der Grundversicherung der Frauen übernommen. Anders verhält es sich bzgl. des sogenannten Wartgeldes (Pikettentschädigung) bzw. des Selbstbehaltes.
Pikettgeld bei Hebammen: Ihre Hebamme ist über Wochen in Bereitschaft und rund um die Uhr für sie erreichbar. Dieser Pikettdienst ist durch die Grundversicherung nicht gedeckt. Einige Gemeinden übernehmen die Kosten von CHF 115.00 (Stand Kanton Zürich).
Selbstbehalt bei Pflegefachfrauen: Bei einer Wochenbettbetreuung durch eine Pflegefachfrau bleibt in manchen Gemeinden ein Selbstbehalt von CHF 7.65 (Stand Kanton Zürich) pro Wochenbettbesuch.
Falls die Wohngemeinde den Pikettdienst bzw. den Selbstbehalt nicht übernimmt, stellt Ihnen die Hebamme oder Pflegefachfrau diese Kosten direkt in Rechnung. Bei Fragen melden Sie sich bei ihrer Hebamme bzw. Pflegefachfrau.
Was muss ich tun, wenn ich mich angemeldet, aber in der Zwischenzeit selbst eine Hebamme organisiert habe?
Sobald Sie sich bei Familystart Zürich angemeldet haben, stoppen Sie die eigene Suche nach einer Hebamme. So gibt es keine Doppelspurigkeiten. Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung dennoch eine Hebamme gefunden haben, bitten wir Sie, dies umgehend zu melden, damit wir Ihre Anmeldung bei Familystart Zürich noch vor einer erfolgten Vermittlung stornieren können. Die Vermittlungsgebühr von CHF 50.00 fällt an, sobald wir eine Vermittlung durchgeführt haben. Die Vermittlung gilt auch dann als vollzogen, wenn Sie nach der erfolgten Anmeldung eine Vermittlung ablehnen.
Kann ich mich bei Familystart Zürich auch für eine Betreuung während der Schwangerschaft anmelden?
Geben Sie Ihre Anfrage für die vorgeburtliche Betreuung im Eingabefeld „Bemerkungen“ an. Wir versuchen, entsprechend eine Hebamme zu vermitteln, können dies aber nicht garantieren.
Wie viele Besuche macht die Hebamme innerhalb der Zeit der Wochenbettbetreuung?
Beim ersten Kind stehen Ihnen maximal 16 Besuche innerhalb von 56 Tagen nach der Geburt zu. Ab dem zweiten Kind sind es maximal 10 Besuche. Nach einem Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder einer Frühgeburt werden auch ab dem zweiten Kind maximal 16 Besuche von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Für weitere Besuche braucht es eine ärztliche Verordnung.
Was muss ich tun, wenn ich die gleiche Hebamme möchte wie bei der letzten Wochenbettbetreuung?
Vermerken Sie im Eingabefeld „Bemerkungen“ den Namen der Hebamme. Wir versuchen diesen Wunsch zu berücksichtigen.
Was ist, wenn sich mein Wohnort bis zur Wochenbettbetreuung ändert?
Geben Sie den bisherigen und den neuen Wohnort an, den neuen Wohnort im Eingabefeld „Bemerkungen“.
Was muss ich beachten, wenn ich für die Zeit des Wochenbetts z.B. bei meinem Partner, meinen Eltern, Verwandten oder Freunden verweile?
Geben Sie als Adresse den Aufenthaltsort während der Zeit des Wochenbetts an. Im Eingabefeld „Bemerkungen“ können Sie zudem den Namen der Person angeben, bei der Sie sich aufhalten werden. Bitte vermerken Sie hier auch ihre tatsächliche Wohnadresse.